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Notfallreform: KV RLP-Vorstand zum GesetzentwurfVermeidung von ineffizienten Parallelstrukturen

Heute findet im Bundestagsausschuss für Gesundheit eine öffentliche Anhörung zum "Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung“ statt. Der Gesetzentwurf zur Notfallreform bleibt weiterhin Antworten schuldig, auch wenn er nach Ansicht des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) positive Vorschläge beinhaltet. Einige Punkte sind jedoch unrealistisch und lassen sich mit den aktuellen Gegebenheiten in der Versorgung nicht umsetzen. Der Gesetzentwurf zur Notfallreform enthält einige positive Ansätze wie die Weiterentwicklung der Strukturen rund um die Nummer 116117 zu einer Akutleitstelle. Allerdings reicht das nicht aus. Das Ziel, die Notaufnahmen zu entlasten und die Patientinnen und Patienten in die geeignete Versorgungsebene zu lenken, wird mit den Vorschlägen nicht erreicht.

Ersteinschätzung zur effizienten Patientensteuerung erforderlich

“Auch in Deutschland muss dringend eine vorgelagerte telefonische Ersteinschätzung die Aufnahme in Notaufnahmen effizient steuern. Mit der geplanten Notfallreform droht hingegen, eine komplexe und ineffiziente Parallelstruktur zu entstehen”, sagt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV RLP, Dr. Andreas Bartels. Die Vorstellung, einen 24/7-Fahrdienst für die Akutversorgung bereitzustellen, ist weder versorgungsnotwendig noch wirtschaftlich und personell umsetzbar. Diese Reform würde die Kassenärztlichen Vereinigungen und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte durch die Erweiterung des Notdienstes auf eine 24/7-Akutversorgung stark belasten. Die dringend benötigten personellen und finanziellen Ressourcen für diese Maßnahmen bleiben weiterhin ungeklärt. 

Geplant ist die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhausstandorten. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass eine Ärztliche Bereitschaftspraxis (ÄBP) in unmittelbarer Nähe zur Notaufnahme angesiedelt ist und Hilfesuchende an einem zentralen Tresen empfangen werden. Durch sichere Ersteinschätzungsverfahren sollen die Dringlichkeit und der Behandlungsbedarf im Einzelfall geprüft werden. Patientinnen und Patienten, die keine sofortige Behandlung in der Notaufnahme benötigen, werden in die ÄBP am Standort oder während der Praxisöffnungszeiten in eine nahegelegene Praxis weitergeleitet.

Geplante Öffnung der INZ provoziert ungeordnetes Nebeneinander

Doch was gilt für die übrigen Notaufnahmen ohne INZ-Status? Werden dort nur Notfälle behandelt, die nach einer strukturierten Ersteinschätzung in der Notaufnahme selbst eine sofortige Behandlung benötigen? Wie werden die übrigen Hilfesuchenden gesteuert? Sollten diese an INZ-Standorte oder in die Regelversorgung geleitet werden? Gelten für die Ersteinschätzung in Notaufnahmen die gleichen Kriterien wie für INZ-Standorte?

Die geplante Notfallstruktur an den sogenannten INZ auch während der Praxisöffnungszeiten führt zu einem ungeordneten Nebeneinander verschiedener Anlaufstellen. Darüber hinaus wird die ohnehin knappe Ressource Arztzeit durch solche Parallelstrukturen weiter beansprucht. “Die Ziele der Notfallreform würden dadurch untergraben. Daher sollten keine zusätzlichen Angebote geschaffen werden, die die Versicherten dazu verleiten, die Akut- oder Notfallversorgung in Anspruch zu nehmen, wenn dies nicht unbedingt notwendig ist”, bemerkt Dr. Bartels.

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