Gesetzlich Versicherte, bei denen ein Hinweis auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung besteht, haben nun altersunabhängig einen Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva ("Pille danach"). Im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) wurde hierfür die Altersbegrenzung auf Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr durch eine entsprechende Änderung des §24a Absatz 2 SGB V aufgehoben.
Die praktische Umsetzung dieses Anspruchs erfolgt in den entsprechenden Fällen durch die ärztliche Verordnung des Notfallkontrazeptivums zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse. Davon unberührt bleibt die Regelung zur gesetzlichen Zuzahlung, so dass gegebenenfalls für Versicherte über 18 Jahren eine Zuzahlung anfällt.
Das Gesetz ist seit dem 1. März 2025 in Kraft.