Webcode 445238

Nichtärztliche Praxisassistenz: neuer Berufsabschluss wird anerkanntErgänzung der Delegations-Vereinbarung

Die Regelungen für nichtärztliche Praxisassistentinnen und -assistenten gelten ab 1. September auch für Fachkräfte, die nach dem 2020 in Kraft getretenen Pflegeberufegesetz ausgebildet wurden. KBV und GKV-Spitzenverband haben dazu die Delegations-Vereinbarung ergänzt.

Zum vollständigen Artikel

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

fliegendes Papierflugzeug

Mit KV INFO, unserem Newsletter für Mitglieder, sind Sie stets gut informiert.

jetzt abonnieren