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Nicht nur bei den Haus- und Kinderärztinnen und -ärzten: Zuerst den Ärztlichen Bereitschaftsdienst entbudgetieren!Forderung der KV RLP

Die Entbudgetierung der ärztlichen Leistungen ist ein Thema, das sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach aktuell auf die Fahnen schreibt. Er kündigt diese für die Allgemeinmedizin und die Kinder- und Jugendmedizin an. Die KV RLP fordert, hierbei zuerst den Ärztlichen Bereitschaftsdienst in den Blick zu nehmen.

"Bereits seit Jahren fordern wir die Entbudgetierung und damit die volle Bezahlung aller erbrachten ärztlichen Leistungen", betont der Vorsitzende des Vorstands der KV RLP, Dr. Peter Heinz. Diese Forderung beinhalte auch den Ärztlichen Bereitschaftsdienst. Aktuell werden Leistungen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes aus dem budgetierten Anteil der Gesamtvergütung, der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, gezahlt bzw. dieser vorab entnommen.

Werde der Ärztliche Bereitschaftsdienst beispielsweise aufgrund großer Infektwellen übermäßig in Anspruch genommen und dementsprechend viele Leistungen dort abgerechnet, gehe das zulasten der vertragsärztlichen Praxen. "Die Situation um den Jahreswechsel hat gezeigt, dass sich die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen im Bereitschaftsdienst ausweitet. Steigt sie weiter, bleibt weniger Honorar für die haus- und fachärztliche Regelversorgung, die ebenfalls aus dem budgetierten Anteil der Gesamtvergütung finanziert wird", erläutert Dr. Heinz. "Daher fordern wir als Vorstand der KV RLP, den Ärztlichen Bereitschaftsdienst extrabudgetär zu vergüten."

Die Entbudgetierung sei schon lange überfällig, so der Vorstandsvorsitzende: "Seit der Einführung der Budgetierung im Jahr 1993 haben die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte gegenüber den Krankenkassen Beträge in Milliardenhöhe eingespart. Wir sind nicht länger bereit, Flatrate-Medizin mit gedeckelten Honoraren hinzunehmen. Dabei den Ärztlichen Bereitschaftsdienst in den Blick zu nehmen, halten wir für besonders wichtig, denn die ursprüngliche Intention der Budgetierung, eine unwirtschaftliche Leistungsausweitung zu verhindern, erscheint gerade im Ärztlichen Bereitschaftsdienst völlig absurd."

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