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Neues T-Rezept seit dem 8. AugustAlte Formulare behalten ihre Gültigkeit

Seit dem 8. August 2022 gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte neue T-Rezepte aus, die an die geänderten Bestimmungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) angepasst wurden.

Nach der Änderung des §3a Abs. 2 AMVV zum 1. März 2022 sind Ärztinnen und Ärzte nicht mehr verpflichtet, der Patientin oder dem Patienten die Gebrauchsinformation des verordneten Fertigarzneimittels vor Behandlungsbeginn auszuhändigen. Diese Änderung war durch den Markteintritt lenalidomidhaltiger Generika notwendig geworden. Nun wurde auch die entsprechende Formulierung auf dem T-Rezept an die neue Vorgabe angepasst. 

Alle bisher ausgegebenen T-Rezepte sind nach wie vor gültig und können weiterverwendet werden. Hierfür wird auf dem alten Formular der Satzteil "sowie die aktuelle Gebrauchsinformation des entsprechenden Fertigarzneimittels…" gestrichen. Laut BfArM sollen alte T-Rezepte zunächst wie beschrieben aufgebraucht und keinesfalls zurückgesendet werden.

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