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Neues Formular für die Verordnung von Reha-Sport ab JanuarAltes Formular ab dann nicht mehr verwendbar

Die KBV hat eine neue Praxisinfo zur Verordnung von Reha-Sport und Funktionstraining veröffentlicht. Praxen müssen ab dem neuen Jahr ein neues Formular 56 verwenden. Das bisherige verliert seine Gültigkeit.

Hintergrund ist die 2022 in Kraft getretene neue Rahmenvereinbarung mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR-Rahmenvereinbarung). Die Änderungen betreffen unter anderem die Angabe von Diagnosen auf dem Formular 56 und die Verordnung von Herzsport bei Herzinsuffizienz.

Neu ist beispielsweise, dass die verordnungsrelevanten Diagnosen als ICD-10-Code auf dem Formular angegeben werden. Zudem kann Reha-Sport bei weiteren Erkrankungen verordnet werden.

Die Einführung des neuen Formulars 56 erfolgt zum Stichtag 1. Januar 2023. Alte Formulare dürfen dann nicht mehr verwendet werden – das gilt auch für eventuelle Restbestände, die ab dem 1. Januar 2023 zu entsorgen sind.

Alle Praxen, die innerhalb der letzten zwölf Monate das Muster 56 bestellt haben, erhalten voraussichtlich in KW51 ein Erstausstatterpaket mit dem neuen Muster 56.

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