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Neue Software-Version des 116117 Terminservice für PraxenVerfügbar ab Ende Juni 2023

Die kv.digital hat im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine neue Version der Terminverwaltungssoftware für ärztlich und psychotherapeutisch Niedergelassene entwickelt. Diese wird den Kassenärztlichen Vereinigungen und ihren Mitgliedern Ende Juni 2023 zur Verfügung gestellt.

Verbesserte Software

Ursprünglich wurde die Software unter dem Namen "eTerminservice" bereitgestellt. Mit dem kommenden Relaunch wird die Software unter dem Namen "116117 Terminservice" angeboten. Software-User erwartet eine intuitivere und nutzerfreundlichere Benutzeroberfläche, in die sukzessiv neue Funktionen eingeführt werden, um das Tool noch stärker an die Bedürfnisse der KV RLP-Mitglieder anzupassen.

Die alte Praxisanwendung wird ab dem 1. Juli 2023 abgeschaltet und steht danach nicht mehr zur Verfügung. Alle Daten und Termine, die in der alten Anwendung enthalten waren, sind jetzt auch in der neuen Anwendung enthalten. Es geht also beim Umstieg in die neue Anwendung nichts verloren.

Webseminare für einen einfachen Umstieg

Die KV RLP bietet für die ärztlichen und psychotherapeutischen Mitglieder zum Einstieg in die neue Oberfläche ein Webseminar zum neuen 116117 Terminservice an. Folgende Termine stehen zur Auswahl:

  • Donnerstag, der 15. Juni 2023, 16 – 17:30 Uhr
  • Mittwoch, der 21. Juni 2023, 16 – 17:30 Uhr

Fortbildungspunkte für das Webseminar werden beantragt. Nach erfolgter Anmeldung verschickt die KV RLP die Einwahldaten zum Webseminar. Am besten schnell einen Platz sichern, denn die Zahl der Teilnehmenden ist auf maximal 300 begrenzt. Es gilt die Reihenfolge der angemeldeten Personen.

Erreichbarkeit des neuen 116117 Terminservice

Bisher konnte der eTerminservice entweder online oder über das Sichere Netz der KVen (SNK) erreicht werden. Um Sicherheitslücken zu schließen, wird der Zugang künftig nur noch über das SNK möglich sein.

Vorteile der Terminvermittlung 116117

Für Praxen lohnt sich der 116117 Terminservice gleich in mehrfacher Hinsicht:

  • Es gibt seit Anfang dieses Jahres höhere Zuschläge und neue Zeitfenster für die Terminvermittlung.
  • Alle TSS-Behandlungsfälle werden extrabudgetär vergütet.
  • Die Honorarzuschläge für die TSS-Fälle sind je nach Wartezeit gestaffelt. Dies muss in der Abrechnung entsprechend gekennzeichnet werden.

Fragen?

Bei Fragen unterstützen die Mitarbeitenden der Terminservicestelle in der eigens dafür vorgesehenen Mitglieder-Hotline "116117 Terminservice":

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