Die KV RLP haben mehrere Anfragen von gynäkologisch tätigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten bezüglich der Abrechnungsfähigkeit von Leistungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge erreicht.
Übersicht
Folgende Gebührenordnungspositionen (GOP) sind nur zu den in der Mutterschafts-Richtlinie genannten Indikationen berechnungsfähig:
- GOP 01772 (Weiterführende Sonographie I)
- GOP 01773 (Weiterführende Sonographie II)
- GOP 01774 (Weiterführende Dopplersonographie I)
- GOP 01775 (Weiterführende Dopplersonographie II)
- GOP 01785 (Tokographie vor 28. Woche)
- GOP 01786 (CTG)
Bitte beachten Sie darüber hinaus die Bestimmungen des EBM.