Patientinnen und Patienten, für die die Mobile Arztpraxis bereitsteht, gehen genauso vor, wie bei einem Arztbesuch in der Praxis: Termin vereinbaren, Versichertenkarte einpacken und vor Ort behandelt werden. Das Angebot ist für alle da – Erwachsene, Kinder und Jugendliche, unabhängig von der Krankenkasse. In der Mobilen Arztpraxis werden alle gesundheitlichen Beschwerden behandelt, mit denen Patientinnen und Patienten auch zu ihrer Hausarztpraxis gehen würden. Auch das Ausstellen von Rezepten und einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist möglich.
Flexibles, am Bedarf orientiertes Angebot
Ziel ist die Sicherstellung der ambulanten Patientenversorgung in Bereichen, in denen kurzfristig ein Versorgungsengpass entsteht. Die zwei Mobilen Arztpraxen sind keine Dauerlösung, sondern überbrücken den Zeitraum, bis die Patientinnen und Patienten eine neue Hausarztpraxis gefunden haben. Die Einsatzdauer hängt vom Ausmaß der Versorgungsengpässe im Bundesland ab und beträgt mindestens einen Tag, sollte aber insgesamt drei Monate nicht überschreiten. Die genauen Sprechzeiten werden individuell festgelegt.
Ambulante Versorgung stärken und Arztpraxen entlasten
"Viele niedergelassene Medizinerinnen und Mediziner stellen fest, dass die Suche nach einer Nachfolge zunehmend schwieriger wird. Die Belastung für die Arztpraxen in der näheren Umgebung steigt entsprechend. Um diese Zeit zu überbrücken, bis eine Nachfolge gefunden ist, kann der Einsatz der Mobilen Arztpraxis erfolgen. Dies gibt den Menschen vor Ort Sicherheit, dass die medizinische Versorgung und wohnortnahe Behandlung – wenn auch in anderer Form als gewohnt – weiterhin vor Ort sichergestellt bleibt. Die Mobile Arztpraxis kommt daher an festgelegten Terminen zu festgelegten Orten, beides mit der Kommune abgestimmt", erläutert Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Um die bestehenden Probleme nachhaltig anzugehen, sei der Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz entwickelt worden. Dieser umfasse aktuell mehr als 30 unterschiedliche Maßnahmen, wie Förderprogramme, innovative Regelungen für das Medizinstudium oder auch Beratungs- und Qualifizierungsangebote, so der Minister. Dies geschehe in enger Zusammenarbeit auch mit KV RLP, Landesärztekammer, Landespsychotherapeutenkammer, Hausärzteverband Rheinland-Pfalz sowie der Mainzer Universitätsmedizin.
Zusammenarbeit mit Ärzteschaft und Kommunen
Damit eine Mobile Arztpraxis zum Einsatz kommt, müssen neben dem Bestehen eines nicht auffangbaren Versorgungsengpasses weitere Kriterien erfüllt sein. So erfolgt eine enge Abstimmung mit der Ärzteschaft vor Ort. Außerdem braucht es die Zustimmung der jeweiligen Verbandsgemeinde bzw. Stadt. Mit der Kommune schließt die KV RLP eine entsprechende Kooperationsvereinbarung. "Es ist überaus wichtig, mit den Akteurinnen und Akteuren in der betroffenen Region zusammenzuarbeiten. Schließlich ist es das Ziel, die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten", betont Dr. Heinz. Auch bei den Krankenkassen kommen die Mobilen Arztpraxen gut an. Sowohl die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse als auch die IKK Südwest unterstützen das Konzept.
Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz