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Migräne: Rizatriptan aus der Verschreibungspflicht entlassen (OTC-Switch)Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Seit dem 8. Mai 2024 ist der Wirkstoff Rizatriptan zur akuten Migränebehandlung teilweise aus der Arzneimittelverschreibungspflicht entlassen. Die freiverkäufliche, rezeptfreie Variante ist in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 5 Milligramm je abgeteilter Form in einer Gesamtmenge von 10 Milligramm je Packung angedacht. Derzeit stehen noch keine apothekenpflichtigen Varianten eines Rizatriptan-haltigen Fertigarzneimittels auf dem deutschen Markt zur Verfügung.

Sowohl apotheken- als auch verschreibungspflichtige orale Triptane sind zugelassen für die akute Behandlung der Kopfschmerzphasen von Migräneanfällen mit und ohne Aura. Da rezeptfreie Triptane jedoch meist preiswerter sind, kann die Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse unwirtschaftlich sein.

Bei einer schwerwiegenden Migräne mit häufigem Anfallsleiden, die einer Überwachung durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt bedarf, können gegebenenfalls verschreibungspflichtige orale Triptane zum Einsatz kommen. Der genaue Krankheits- und Therapieverlauf sollte in der Patientenakte hinterlegt werden. Empfehlenswert ist es beispielsweise auch, Patientinnen und Patienten Migränetagebücher führen zu lassen, sowie Prophylaxe und weitere Maßnahmen genau zu dokumentieren.

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