Meningokokken-B-Impfung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 7. März 2024 beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie zur Umsetzung der Meningokokken-B-Impfung zu ändern. Dieser Beschluss ist nach Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 30. Mai 2024 in Kraft getreten. Seitdem haben GKV-Versicherte gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf diese Impfung, wenn Indikation, Anwendungsvoraussetzungen und Kontraindikationen der G-BA-Richtlinie erfüllt sind.
Bislang konnte die KV RLP mit den Krankenkassen keine akzeptable Vergütungsregelung für die Meningokokken-B-Impfung vereinbaren. Daher kann die Meningokokken-B-Impfung vorerst nur privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. In diesem Fall müssen Ärztinnen und Ärzte den Impfstoff auf einem Privatrezept verordnen.
Dengue-Impfung
Bereits am 18. Januar 2024 hatte der G-BA einen Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie für die Dengue-Impfung gefasst. Dieser Beschluss trat am 14. März 2024 in Kraft. Auch für diese Impfung gibt es bislang keine Vergütungsregelung in den Schutzimpfungsvereinbarungen zwischen der KV RLP und den Krankenkassen. Daher müssen Ärztinnen und Ärzte die Dengue-Impfung ebenfalls privat abrechnen und den Impfstoff auf einem Privatrezept verordnen.
Sobald wir mit den Krankenkassenverbänden eine Vergütungsregelung für diese Impfungen vereinbart haben, werden wir Sie darüber informieren.