Die Auswirkungen von Lieferengpässen bei Arzneimitteln sollen in Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert berücksichtigt werden. Auf diese Empfehlung haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Das betrifft ausschließlich Arzneimittel und Medizinprodukte, die auf der Lieferengpass-Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen.
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