Anlässlich der jüngst per Brief versendeten Heilmittel-Trendmeldungen der Gemeinsamen Prüfungseinrichtung Rheinland-Pfalz informiert die KV RLP die ärztlichen und psychotherapeutischen Mitglieder, dass für das Jahr 2021 keine statistischen Auffälligkeitsprüfungen anstehen. Die mit den Krankenkassen vereinbarten Gesamtkosten für Arznei- und Verbandmittel sowie für Heilmittel wurden 2021 eingehalten. Somit entfallen für diese Bereiche die genannten Auffälligkeitsprüfungen.