Angesichts der aktuellen Infektionswelle können Ärztinnen und Ärzte die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen ab der U6 auch durchführen und abrechnen, wenn die vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten überschritten sind. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 15. Dezember gefasst.
Der G-BA hat die Aussetzung der Untersuchungszeiträume ab der U6 befristet bis zum 31. März 2023 beschlossen. Dadurch können diese Untersuchungen auch bei einer Überschreitung der für sie jeweils festgelegten Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten in Anspruch genommen werden – und zwar bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem 31. März 2023.
Der Beschluss tritt nach Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich rückwirkend zum 15. Dezember 2022 in Kraft.