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Keine statistischen Auffälligkeitsprüfungen im Jahr 2022Ausgabenvolumen für Arznei- und Verbandmittel sowie Heilmittel eingehalten

Die endgültigen Verordnungsdaten des Jahres 2022 liegen vor: Die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz haben die mit den Krankenkassen vereinbarten Gesamtkosten für Arznei- und Verbandmittel sowie für Heilmittel eingehalten. Daher entfallen jeweils die statistischen Auffälligkeitsprüfungen.

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