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Keine Einigung über die Vergütung der COVID-19-ImpfungAb 1. Januar 2025 Privatliquidation

Seit dem 1. Juli 2023 wird die COVID-19-Impfung über die KV RLP unter Beachtung der Bestimmungen der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) abgerechnet und vergütet. Die hierzu mit den rheinland-pfälzischen Krankenkassenverbänden getroffene Übergangsvereinbarung läuft zum 31. Dezember 2024 aus.

Da die Krankenkassen bisher nicht bereit waren, eine angemessene Anschlussregelung zur Vergütung der COVID-19-Impfung zu treffen, ist diese Impfung ab dem 1. Januar 2025 nur gegen Privatliquidation nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auf dem Wege der Kostenerstattung abzurechnen. Sobald die KV RLP eine Vergütung für die Impfung gegen COVID-19 vereinbart hat, werden Sie informiert.

Verordnung der Impfstoffe weiterhin zu Lasten des BAS

Die Bestellung und Verordnung der COVID-19-Impfstoffe Comirnaty® (BioNTech/Pfizer) sowie Nuvaxovid® (Novavax) unter Angabe des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) als Kostenträger bleibt unverändert.

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