Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie: Bei der Verordnung von Heilmitteln gibt es einiges zu beachten. Das KBV-Serviceheft "Heilmittel" fasst alles Wichtige zusammen. Jetzt wurde es aktualisiert und inhaltlich erweitert.
Neu ist unter anderem die Nagelspangenbehandlung bei eingewachsenen Zehennägeln. Sie kann seit Juli 2022 unter bestimmten Voraussetzungen als Heilmittel verordnet werden. Das Serviceheft informiert jetzt außerdem darüber, welche Heilmittelbehandlungen mittlerweile auch per Video von Therapeutinnen und Therapeuten durchgeführt werden dürfen.
Beispiele aus der Praxis
Das Serviceheft gibt weiterhin einen Überblick über die fünf Heilmittelbereiche und enthält vier Verordnungsbeispiele aus der Praxis. Dazu gehören Krankengymnastik bei Bewegungsschmerz, Podologie bei Fehlbildung der Wirbelsäule und des Rückenmarks, Ergotherapie bei ADHS und Sprachtherapie bei kindlicher Sprachstörung.
Insgesamt umfasst das Serviceheft 28 Seiten und kann kostenfrei über die KBV-Mediathek heruntergeladen und dort als gedrucktes Exemplar bestellt werden.