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KBV begrüßt Verlängerung der Coronavirus-ImpfverordnungKritik an zusätzlichem Dokumentationsaufwand

Die Coronavirus-Impfverordnung soll bis zum 7. April 2023 verlängert werden. Arztpraxen können COVID-19-Schutzimpfungen bis dahin weiterhin wie bisher verabreichen. Danach sollen die Impfungen in der Regelversorgung angeboten werden.

Die KBV begrüßt die Verlängerung des Geltungszeitraums der Verordnung ausdrücklich. Damit sei eine nahtlose Fortführung der COVID-19-Schutzimpfungen auch über den Jahreswechsel 2022/2023 hinaus möglich, betont sie in ihrer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme zum Referentenentwurf zur sechsten "Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung". Um die Verlängerung hatte es heftige Diskussionen gegeben. Es war lange unklar, ob das Bundesgesundheitsministerium die Verordnung nach dem 31. Dezember fortführen wird.

Um die Impfungen ab 8. April in der Regelversorgung in Arztpraxen anbieten zu können, müssen nun auf Landesebene Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen entsprechende Versorgungsverträge abschließen. Ferner muss die COVID-19-Impfung in die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgenommen werden. Ein Beschluss liegt bereits vor.

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