Wer den gesetzlich geforderten Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung noch nicht bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses eingereicht hat, sollte dies jetzt nachholen. Ab sofort steht dafür eine Upload-Funktion im geschützten Mitgliederbereich der KV RLP bereit. Hochgeladen werden muss die Bescheinigung der Versicherung. Die Versicherungspolice oder andere Unterlagen sind nicht ausreichend.
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