Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben für das Jahr 2024 eine Übergangsregelung zur Abrechnung der Hybrid-DRG vereinbart: Die Vergütung hierfür erfolgt über die reguläre Quartalsabrechnung mit speziellen Abrechnungsnummern. In ihrem kostenfreien Webseminar am 27. März von 13:30 Uhr bis 14 Uhr informiert die KV RLP über die Modalitäten der Abrechnung. Teilnehmende können bei ihrer Anmeldung wieder vorab ihre Fragen einreichen.
Webcode 55012