Vor über 30 Jahren wurde in Lahnstein im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes die noch heute geltende Budgetierung beschlossen. Die Reform kam zu einer Zeit, in der die Kassen leer, die Vergütung der Ärztinnen und Ärzte in großen Teilen ungedeckelt und die Angst vor einer Ärzteschwemme groß war. Was zunächst als zweijährige "Notbremse" gedacht war, um die steigenden Gesundheitsausgaben in den Griff zu bekommen, gilt bis heute fort.
Die Zeiten und die Versorgungslage haben sich jedoch geändert. Der Vorstand der KV RLP fordert deshalb seit Jahren die aufwandsgerechte Bezahlung der Leistungen. Er hat sich nicht nur in berufspolitischen Gremien in Berlin dafür stark gemacht, sondern auch medial, wie zum Beispiel mit Ihnen bei gemeinsamen Protestaktionen in Ingelheim und in Lahnstein.
Ein erster und wichtiger Schritt war die bereits beschlossene Entbudgetierung für Haus- und Kinderarztpraxen, die laut Vorstand der KV RLP auch für Fachärztinnen und Fachärzte folgen muss. Umso mehr Entsetzen löste Ende Februar der AOK-Bundesverband mit seinem “Sofortprogramm zur Stabilisierung der GKV-Finanzen” aus, in dem die Aufhebung der beschlossenen Entbudgetierung gefordert wird. Der Vorstand der KV RLP und viele andere KVen sowie die KBV haben sofort und entschieden medial darauf reagiert.
Resolution Ihrer Vertreterversammlung
Auch Ihr gewähltes Gremium, die Vertreterversammlung, macht sich für Sie stark und hat in der vergangenen Woche diese Resolution einstimmig verabschiedet:
"Die VV der KV RLP begrüßt die im GVSG verabschiedete Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte als einen Weg zur besseren Vergütung der Versorgungsleistung in der hausärztlichen Versorgung.
Gleichwohl weist das Gesetz strukturelle Schwächen auf, die haus- wie fachärztlich zu Kritik geführt haben.
Hier ist insbesondere der Umstand zu nennen, dass durch die sich entfaltende Gesetzessystematik der komplette Wegfall des hausärztlichen Anteils am Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen bewirkt wird.
Daher muss sichergestellt werden, dass dieser bisherige hausärztliche Anteil am Strukturfonds durch eine Gesetzesanpassung erhalten bleibt!
Die VV der KV RLP ist der Ansicht, dass der guten und richtigen Entbudgetierung der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie der Hausärztinnen und Hausärzte in einem weiteren Schritt auch die Entbudgetierung aller fachärztlichen Praxen folgen muss."
Wie viel Geld geht Praxen in Rheinland-Pfalz verloren?
Allein in Rheinland-Pfalz beläuft sich dieser gesetzlich verankerte Zwangsrabatt auf durchschnittlich rund 183.000 Euro pro Tag. Der finanzielle Schaden für die Praxen im Land ist gewaltig: Mittlerweile liegt das Defizit bei 1,081 Milliarden Euro. Um die sekündlich steigenden Zahlen sichtbar zu machen, lässt die KV RLP seit 2023 auf ihrer Website eine Zwangsrabattuhr laufen.
Vorstand der KV RLP kämpft für Sie weiter
Entbudgetierung ist nur eine der Herausforderungen der neuen Bundesregierung. San.-Rat Dr. Peter Heinz sieht eine gemeinsame Verantwortung: “Es darf nicht alles auf den Schultern der ohnehin überlasteten Praxen abgeladen werden. Egal ob Weiterbildung, Bürokratieabbau, Budgetierung, Bedarfsplanung oder die Finanzierung ärztlicher Aus- und Weiterbildung: Ein funktionierendes Gesundheitssystem muss eine gesamtgesellschaftliche, parteiübergreifende Aufgabe sein.”
Wie sich die neue Regierung in der Gesundheitspolitik aufstellen wird, bleibt abzuwarten. Der Vorstand der KV RLP wird weiterhin für die langjährigen Forderungen in berufspolitischen Gremien in Berlin und in den Medien kämpfen.
Auch KBV bezieht klar Position
Nach dem AOK-Vorstoß verlangt nun auch der GKV-Spitzenverband von der Politik eine Deckelung der Ausgaben im Gesundheitswesen. Ein Einfrieren der Ausgaben wäre ein fatales Signal an die Praxen und würde die ambulante Versorgung weiter schwächen, warnte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, in einem Video-Interview zu seinen Erwartungen an eine neue Bundesregierung.