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Impfung gegen Dengue, RSV für ältere Erwachsene, Meningokokken-B bei Säuglingen: weiterhin privat abrechnen und verordnenNoch keine Einigung über Vergütung zwischen KV RLP und Krankenkassen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im Laufe des Jahres durch mehrere Beschlüsse die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Dengue- sowie RSV-Impfung für ältere Erwachsene und zur Meningokokken B-Grundimmunisierung von Säuglingen angepasst.

Seit dem Inkrafttreten der Beschlüsse haben GKV-Versicherte nach den Bestimmungen der SI-RL einen Anspruch auf diese Impfungen gegenüber ihrer Krankenkasse.

Da es – wie bei fast allen Kassenärztlichen Vereinigungen – auch in Rheinland-Pfalz nach wie vor keine Einigung zwischen der KV RLP und den Krankenkassenverbänden über Vergütung der drei neu aufgenommenen Impfungen gibt, weisen wir nochmals darauf hin, dass diese weiterhin privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen sind. In diesen Fällen gilt unverändert, dass Ärztinnen und Ärzte den jeweiligen Impfstoff nur auf einem Privatrezept verordnen dürfen und nicht über den Sprechstundenbedarf.

Sobald wir mit den Krankenkassenverbänden eine Vergütungsregelung für diese Impfungen vereinbart haben, werden wir Sie informieren. Wir hoffen, dass dies Anfang des nächsten Jahres der Fall sein wird.

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