Bis spätestens 15. Juli müssen Arztpraxen die Anzahl ihrer vorhandenen Impfstoffe an die KV RLP melden. Wie auch Mitarbeitende Ihrer Praxis die Inventurliste ausfüllen können, darüber informiert die KV RLP.
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Bis spätestens 15. Juli müssen Arztpraxen die Anzahl ihrer vorhandenen Impfstoffe an die KV RLP melden. Wie auch Mitarbeitende Ihrer Praxis die Inventurliste ausfüllen können, darüber informiert die KV RLP.