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Grippeimpfstoffbedarf regresssicher vorbestellen | MF59-Impfstoff für ab 60-Jährige in Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommenGrippeschutzimpfung Saison 2025/2026

Impfstoffbedarf regresssicher vorbestellen

Die KV RLP hat wie in den Vorjahren mit den Krankenkassenverbänden Sonderregelungen verhandelt:

So verzichten die Krankenkassen in der Regel auf Regresse, wenn die Praxen die Gesamtbestellmenge für die Saison 2025/2026 zunächst auf 95 Prozent der in der Vorjahressaison verimpften Menge (= abgerechnete GOPen) begrenzen.

Durch Vorbestellungen oberhalb der 95-Prozent-Grenze oder zu hohe Nachbestellungen können Regressforderungen durch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland im Namen der Gemeinschaft der Kostenträger entstehen. Hierbei ist eine Differenz von mehr als 20 Prozent der Gesamtmenge der über den Sprechstundenbedarf verordneten Grippeimpfstoffen im Vergleich zu den tatsächlich abgerechneten Impfungen maßgeblich.

Verordnung

Die Verordnung von Grippeimpfstoffen sollte grundsätzlich generisch – also nicht produktbezogen – erfolgen (kein Autidem-Kreuz setzen). Somit sind Apotheken in der Lage, insbesondere bei (kurzfristigen) Versorgungsengpässen, auf andere verfügbare Grippeimpfstoffe auszuweichen.

Indikation

Die Indikation für eine Grippe-Schutzimpfung zulasten der GKV richtet sich nach den Angaben der Schutzimpfungs-Richtlinie. Zur Impfung sieht diese die Verwendung von inaktivierten Influenzaimpfstoffen mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination vor.

Schutzimpfungs-Richtlinie um MF59-Impfstoff ergänzt

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) angepasst und damit die Verwendung eines weiteren Influenza-Impfstoffes ermöglicht.

Hochdosis- oder MF-59 Impfstoff

Zur Influenza-Impfung von Personen ab 60 Jahren kann ab sofort anstelle eines inaktivierten Hochdosis-Influenza-Impfstoffes auch ein MF-59 adjuvantierter Influenza-Impfstoff verwendet werden, jeweils mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination. Die Abschnitte “Standardimpfung”, “Indikationsimpfung” und “Berufliche Indikation” sind in Anlage 1 der SI-RL entsprechend ergänzt.

Laut Mitteilung des Herstellers soll der Preis des Hochdosis-Impfstoffes Efluelda® auf das Preisniveau des MF-59 Impfstoffes Fluad® abgesenkt werden, sodass hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit kein Unterschied zu erwarten ist.

Einsatz von Standardimpfstoffen in Ausnahmefällen

Die SI-RL erlaubt zudem bei Personen ab 60 Jahren ein Ausweichen auf Standardimpfstoffe (ei- oder zellbasiert) bei offiziellen Lieferengpässen (SI-RL Anlage 3) oder wenn die oben genannten Impfstoffe aus medizinischen Gründen nicht einsetzbar sind (SI-RL Anlage 1).  

Hintergrund

Laut STIKO-Empfehlung sind Personen ab 60 Jahren durch eine Impfung mit wirkungsverstärkten Impfstofftypen vor möglichen Komplikationen besser als durch den Standard-Impfstoff geschützt.

Der Beschluss ist seit dem 5. Februar 2025 in Kraft.

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