Zum 1. Januar 2024 wurde die Vereinbarung zur europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC) neugefasst (Anlage 20 Bundesmantelvertrag-Ärzte/BMV-Ä). Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Patientenerklärung
Die Patientenerklärung wurde vereinfacht und in acht weitere Sprachen übersetzt. Die nunmehr insgesamt 21 fremdsprachigen Fassungen sind mit Januar 2024 in der Praxisverwaltungssoftware hinterlegt. Zudem wurde ein neuer Abschnitt für die Bestätigung der Identitätsprüfung durch die Vertragsärztin bzw. den Vertragsarzt aufgenommen. Dieser ersetzt die bisherige Unterschrift und Stempelung auf der Kopie des Anspruchsnachweises.
Personen aus Großbritannien und Nordirland
Personen aus Großbritannien und Nordirland weisen nach dem Brexit ihren Anspruch nicht mehr mit der Europäischen Krankenversichertenverkarte (EHIC)nach, sondern mit der neuen Global Health Insurance Card (GHIC).
Arbeitsunfähigkeit
Beim Ausstellen einer AU-Bescheinigung erfolgt keine elektronische Übermittlung an die Krankenkasse. Hier wird per Stylesheet eine papiergebundene AU-Bescheinigung erstellt und der Patientin bzw. dem Patienten alle drei Ausfertigungen (Krankenkasse, Versicherte bzw. Versicherter, Arbeitsgeberin bzw. Arbeitgeber) unterschrieben ausgehändigt. Im Adressfeld steht die von der versicherten Person gewählte deutsche Krankenkasse.