Die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung für 2025 liegt vor. Sie legt fest, welche Eingriffe mit einer Hybrid-DRG vergütet werden und wie hoch die Fallpauschalen sind. Zudem können Mitglieder ab sofort die neue webbasierte Abrechnungssoftware (WebA) zur Abrechnung der Hybrid-DRG nutzen.
Wenig Aufwand, viel Transparenz und schnelle Zahlungsflüsse
Die WebA steht Mitgliedern ab sofort für die Abrechnung der Hybrid-DRG-Leistungen zur Verfügung. Die Auszahlungen erfolgen im zweiwöchigen Rhythmus nach Zahlungseingang der Krankenkassen. Ein wesentlicher Vorteil: Die Abrechnung über die WebA ist unabhängig von Ihrer regulären Quartalsabrechnung und deren Fristen.
Bitte beachten Sie: Die KV RLP akzeptiert nur Abrechnungen für Leistungen, die gemäß § 3 Abs. 1 Hybrid-DRG-AV in den letzten sechs Monaten erbracht wurden. Leistungen, die bereits über die reguläre Quartalsabrechnung eingereicht wurden, dürfen nicht erneut über die WebA eingereicht werden.