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Honorarbescheid: im Mitgliederbereich abrufbarAnfordern der Dokumente bei der KV RLP nicht nötig

Häufig fordern Mitglieder ihren Honorarbescheid sowie seine Anlagen extra bei der KV RLP an. Dabei können die Dokumente jederzeit selbst im Mitgliederbereich heruntergeladen werden.

Dazu muss hier unter Downloads > Bescheide die Betriebstätte und das Quartal ausgewählt werden. Der zugehörige Honorarbescheid steht mitsamt seinen Anlagen dann zum Herunterladen bereit.

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