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Honorar 2025: mGV steigt um 3,6 ProzentMehr Geld für Ärzteschaft in Rheinland-Pfalz

Kurz vor Jahresende einigten sich die KV RLP und die rheinland-pfälzischen Krankenkassenverbände auf ein Honorarplus für niedergelassene Haus- und Fachärzte im Jahr 2025. Trotz schwieriger Bedingungen steigt die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (mGV) um 3,6 Prozent, was rund 75 Millionen Euro entspricht. Zusätzlich fließen Mittel in förderungswürdige Leistungen und in die Finanzierung der Strukturen des Notdienstes.

Das Ergebnis der Honorarverhandlungen im Überblick

  • Der regionale Punktwert steigt um 3,85 Prozent auf 12,3934 Cent.
  • Wegen der negativen Entwicklung der demografie- und diagnosebezogenen Veränderungsraten sinkt die mGV um 0,1248 Prozent.
  • Um den Kassenwechslereffekt auszugleichen, erhöht sich die mGV um 0,0300 Prozent.
  • Extrabudgetär vereinbarte Leistungen werden größtenteils weiterhin als Einzelleistungen vergütet.
  • Beschlüsse des Bewertungsausschusses für 2025 werden umgesetzt, neue Leistungen grundsätzlich extrabudgetär vergütet.
  • Für förderungswürdige Leistungen und Notdienststrukturen stellen die Krankenkassen 12,45 Millionen Euro bereit: 7,5 Millionen Euro für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst und 4,95 Millionen Euro für förderungswürdige Leistungen.

Fortgeführte förderungswürdige Leistungen 

  • Besuche von nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen bzw. Praxisassistenten (GOP 03062 und 03063 EBM): 800.000 Euro jährlich
  • Schmerztherapie-Leistungen von Fachärztinnen und Fachärzten (GOP 30700 EBM): 500.000 Euro jährlich
  • Polysomnographie (GOP 30901 EBM): 500.000 Euro jährlich
  • Besuche von Patientinnen und Patienten durch qualifiziertes nicht-ärztliches Personal (GOP 38100 und 38105 EBM): 500.000 Euro jährlich
  • Besuche in Pflegeheimen mit einem Kooperationsvertrag (GOP 37102 EBM): 500.000 Euro jährlich
  • Grundpauschale Rheumatologie (GOP 13690 bis 13692 EBM): 500.000 Euro jährlich
  • Wechsel oder Legen eines Katheters in Verbindung mit einem Besuch: 500.000 Euro jährlich

Beendete förderungswürdige Leistung

  • Die Förderung der Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U3 bis U6 (GOP 01713 bis 01716 EBM) endete am 31. Dezember 2024.

Neue förderungswürdige Leistungen

  • Leistungen von onkologisch qualifizierten Ärztinnen und Ärzten, die an der Onkologie-Vereinbarung auf Bundesebene teilnehmen (GOP 01510 bis 01512, 02110, 02111, 13500 bis 13502, 08345 und 26315 EBM) im Zusammenhang mit einer onkologischen Grunderkrankung: 1.150.000 Euro jährlich

Die Regelungen zu förderungswürdigen Leistungen gelten auch für Sonstige Kostenträger. Die KV RLP wird mit den Krankenkassenverbänden Details in der Honorarvereinbarung 2025 regeln und auf ihrer Website veröffentlichen.

Weitere Ergebnisse

  • Die Vergütung für Wegepauschalen steigt um 3,85 Prozent.
  • Die Vergütung für Schutzimpfungen – außer COVID-19 – erhöht sich um 4,41 Prozent. 
     

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