COVID-19-Impfstoff wird auch zwischen Weihnachten und Neujahr an die Arztpraxen ausgeliefert. Eine Bestellung sei in dieser Zeit allerdings nicht möglich, teilte das Bundesministerium für Gesundheit mit. Deshalb sollten Praxen bereits vor Weihnachten ihre Bestellungen für die kommenden zwei Wochen – getrennt auf zwei Rezepten – aufgeben.
Arztpraxen können demnach letztmalig am 20. Dezember (bis 12 Uhr) Impfstoff bestellen – für die Wochen ab 26. Dezember und ab 2. Januar. Wichtig ist, dass sie auf den Rezepten kennzeichnen, für welche Woche die Bestellung gilt. Dadurch ist laut Bundesgesundheitsministerium sichergestellt, dass Impfstoff stets mit entsprechend langer Verwendbarkeitsdauer ausgeliefert wird.