Mitglieder erhalten für erstmalige Heimdialysebehandlungen seit Januar 2025 einen Zuschlag für Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren.
Dazu werden neue Kostenpauschalen (40845, 40846 und 40847) eingeführt. Der Zuschlag wird für die ersten 52 Wochen der Heimdialysebehandlung gezahlt und beträgt 96,50 Euro je Behandlungswoche. Voraussetzung für das Vorliegen einer erstmaligen Heimdialysebehandlung ist, dass die Praxis in den vier Abrechnungsquartalen zuvor für die Patientin bzw. den Patienten keine Kostenpauschalen für Heimdialyse gemäß der Gebührenordnungspositionen (GOP) 40825 bis 40827 abgerechnet hat.
- GOP 40845 Zuschlag zur Kostenpauschale 40825 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung (Peritonealdialyse als CAPD oder CCPD oder Heimhämodialyse)
- GOP 40846 Zuschlag zur Kostenpauschale 40826 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung (Peritonealdialyse als CAPD oder CCPD), je durchgeführter Dialyse höchstens dreimal in der Kalenderwoche berechnungsfähig
- GOP 40847 Zuschlag zur Kostenpauschale 40827 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung (Heimhämodialyse), je durchgeführter Dialyse höchstens zweimal in der Kalenderwoche
Zuschläge für den technischen Mehraufwand
Zudem wurden Zuschläge für die kontinuierliche zyklische Peritonealdialyse (GOP 40841 und 40842) und die Heimhämodialyse (GOP 40843 und 40844) aufgenommen und damit ein technischer Mehraufwand gegenüber den bisher in den Pauschalen berücksichtigten Kosten vergütet.
- GOP 40841 Zuschlag zur Kostenpauschale 40816 oder 40825 für die kontinuierliche zyklische Peritonealdialyse (CCPD)
- GOP 40842 Zuschlag zur Kostenpauschale 40817, 40819 oder 40826 für die kontinuierliche zyklische Peritonealdialyse (CCPD), je durchgeführter Dialyse, höchstens dreimal in der Kalenderwoche
- GOP 40843 Zuschlag zur Kostenpauschale 40825 für die Heimhämodialyse
- GOP 40844 Zuschlag zur Kostenpauschale 40827 für die Heimhämodialyse, je durchgeführter Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche
Kennzeichnung der interkurrenten Dialysen bei stationärem Aufenthalt
Interkurrente Dialysen während einer stationären Behandlung im Krankenhaus und Nachtdialysen werden bei der Bestimmung der Anzahl der Dialysewochen gemäß Nummer 3 der Bestimmungen des Abschnitts 40.14 nicht berücksichtigt. Diese Dialysen werden mit der Preisstufe 1 bewertet.
Daher ist es notwendig die GOP 40823 und 40824 EBM durch eine bundeseinheitliche Zusatzkennzeichnung zu dokumentieren:
- Kennzeichnung der interkurenten Dialyse: GOP 40823I bzw. 40824I
- Kennzeichnung der Nachtdialyse: GOP 40824N bzw. 40824N
Zuschlag für Nachtdialysen
Neu ist außerdem der Zuschlag nach GOP 40840 EBM für Nachtdialysen. Er wird zusätzlich zu den Kostenpauschalen 40823 oder 40824 je Dialyse bis zu dreimal in der Behandlungswoche gezahlt. Durch diese Dialyseform können Patientinnen und Patienten zum Beispiel weiterhin ihrer Arbeit nachgehen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
Um den Zuschlag nach GOP 40840 EBM zu berechnen, muss die Dialyse zwischen 20 Uhr und 7 Uhr des Folgetages mit einer Dialysedauer von mindestens 6 Stunden und einem Dialyseende frühestens um 3 Uhr des Folgetages erbracht werden.
Zur Abrechnung der Kostenpauschale 40840 muss daher die Angabe der Uhrzeit für den Beginn und das Ende der Dialysebehandlung in der Feldkennung 5006 (Uhrzeit) angegeben werden.
Bei Ihrer Abrechnung beachten
Die aufgeführten neuen Zuschläge bzw. die Kennzeichnung mit Suffix sind von Ihnen selbst abzurechnen und werden nicht von der KV RLP zugesetzt.