Leistungen der außerklinische Intensivpflege können in Ausnahmefällen über den 31. Dezember 2022 hinaus im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP) verordnet und erbracht werden.
Wie bereits von der KV RLP in KV Kompakt Juni 2022 berichtet, sind Leistungen der außerklinischen Intensivpflege ab 1. Januar 2023 ausschließlich nach den Vorgaben der neuen "Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege" zu verordnen. Um jedoch Engpässen in der Patientenversorgung vorzubeugen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss entschieden, dass diesbezüglich auch über den 1. Januar 2023 hinaus Verordnungen nach den Vorgaben der häuslichen Krankenpflege-Richtlinie ausgestellt werden dürfen. Diese Verordnungen verlieren ab dem 31. Oktober 2023 ihre Gültigkeit.
Der Beschluss ist seit dem 24. Dezember 2022 in Kraft.