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Häusliche Krankenpflege: Blankoverordnung noch nicht überall umsetzbarEmpfehlung der KBV

Mit der Einführung des neuen Verordnungsmuster 12 zum 1. Juli 2024 sind bestimmte Leistungen der häuslichen Krankenpflege als Blankoverordnungen möglich, welche ausschließlich qualifizierte Pflegefachkräfte erbringen dürfen. In den genannten Fällen entscheidet die Pflegefachkraft über Häufigkeit und Dauer der Maßnahme.

Blankoverordnungen nicht überall möglich

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) teilt aktuell mit, dass Blankoverordnungen bundesweit noch nicht umsetzbar sind. Hintergründe sind unter anderem fehlende Rahmenverträge zwischen den Krankenkassen und Pflegeverbänden auf Landesebene. 

Empfohlene Vorgehensweise

Die KBV rät daher, Blankoverordnungen derzeit nur auszustellen, sofern der jeweilige Pflegedienst diese aufgrund bestehender Verträge annehmen kann. Ansonsten sollte die verordnende Person – wie bisher – über Häufigkeit und Dauer der Maßnahme selbst entscheiden.

Liegen Verträge zwischen den Krankenkassen und Pflegeverbänden zum Erbringen von HKP- Blankoverordnungen vor, hat das entsprechende Umsetzen durch den Pflegedienst zu erfolgen. Ein Ablehnen ist nach Auffassung der KBV und des GKV Spitzenverbandes grundsätzlich nicht möglich.

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