Die Indikation für eine Grippeschutzimpfung zulasten der GKV richtet sich nach den Angaben der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL). Einen entsprechenden Auszug haben wir Ihnen beigefügt. Für die jetzige Impfsaison 2024/2025 stehen überwiegend inaktivierte quadrivalente Impfstoffe zur Verfügung.
Hochdosis-Impfstoff für ab 60-Jährige
Bei Personen ab 60 Jahren muss gemäß der SI-RL grundsätzlich ein Hochdosis-Impfstoff verwendet werden. Ein Ausweichen auf konventionelle Grippeimpfstoffe ist ausschließlich nur dann möglich, wenn das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) über einen entsprechenden Lieferengpass informiert. Dies gibt die SI-RL vor (Anlage 3 – Impfstoffalternativen bei Lieferengpässen).
Verordnung
Formal können Grippeimpfstoffe aller Hersteller bezogen werden. Die wirtschaftliche Verordnung von Grippeimpfstoffen sollte grundsätzlich generisch – also nicht produktbezogen – erfolgen (kein Aut-idem-Kreuz setzen). Somit sind Apotheken in der Lage, insbesondere bei (kurzfristigen) Versorgungsengpässen, auf andere verfügbare Grippeimpfstoffe auszuweichen.
Um die Gefahr eines Off-Label-Uses auszuschließen, vermerken Sie im Bedarfsfall zur Präzisierung beispielsweise den Hinweis "ab einem Lebensalter von 6 Monaten" oder "Hochdosis-Grippeimpfstoff" auf dem Sprechstundenbedarfs-Rezept.
Beispiele
- Grippeimpfstoff 2024/2025 – mit Kanüle ab einem Lebensalter von …
- Grippeimpfstoff 2024/2025 – ohne Kanüle ab einem Lebensalter von …
- Hochdosis-Grippeimpfstoff 2024/2025
Rezeptbeispiele für konventionelle Grippeimpfstoffe sowie für den Hochdosis-Grippeimpfstoff für über 60-Jährige sind unten angefügt.
Zulassungen der Grippeimpfstoffe
Bitte beachten Sie gegebenenfalls unterschiedliche Zulassungen, da nicht alle Impfstoffe für alle Patientengruppen zugelassen sind. Die unterschiedlichen Zulassungen können den jeweiligen Fachinformationen oder der Website des PEI entnommen werden.
In besonderen Ausnahmefällen ist für Kinder und Jugendliche der Einsatz eines nasalen trivalenten attenuierten Influenza-Lebendimpfstoffes (LAIV) möglich, sofern aus medizinischen Gründen (zum Beispiel Spritzenphobie, Gerinnungsstörungen) kein herkömmlicher Influenza-Impfstoff eingesetzt werden kann.
Regressgrenze
Die KV RLP hat mit den Krankenkassenverbänden Sonderregelungen verhandelt: So verzichten die Krankenkassen in der Regel auf Regresse, wenn Praxen die Gesamtbestellmenge für die Saison 2024/2025 zunächst auf 95 Prozent der in der Vorjahressaison verimpften Menge (= abgerechnete GOPen) begrenzen.
Zeigt sich nach Ablauf der Saison 2024/2025, dass trotz der Orientierung am Vorjahresverbrauch in Höhe von 95 Prozent Impfstoffe übrigbleiben, werden in der Regel keine Prüfanträge gestellt.
Durch Vorbestellungen oberhalb der 95-Prozent-Grenze oder zu hohe Nachbestellungen können Regressforderungen durch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland im Namen der Gemeinschaft der Kostenträger entstehen. Hierbei ist eine Differenz von mehr als 20 Prozent der Gesamtmenge der über den Sprechstundenbedarf verordneten Grippeimpfstoffe im Vergleich zu den tatsächlich abgerechneten Impfungen maßgeblich.
Stellt sich im Laufe der Impfsaison 2024/2025 heraus, dass die von der Praxis vorbestellten Impfstoffe nicht ausreichen, können Sie selbstverständlich bedarfsgerecht nachbestellen. Die KV RLP empfiehlt, bei Nachbestellungen jeweils nur kleine Einheiten, zum Beispiel eine 10er-Packung pro Verordnung, anzufordern. Benötigen Sie nur noch sehr wenige Vakzine, sind in Abwägung der Wirtschaftlichkeit gegenüber einer 10er-Packung auch Einzeldosen für anspruchsberechtigte GKV-Versicherte über den Sprechstundenbedarf verordnungsfähig.
Nicht verbrauchte Impfstoffe werden in der Regel weder von Apotheken noch von Herstellern zurückgenommen und erstattet.
Ausblick auf die Saison 2025/2026
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die SI-RL den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission vom August 2024 angepasst. Durch diese Änderung wird ab der nächsten Impfsaison 2025/2026 ein Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Impfstoffen ermöglicht. Die für die jeweilige Saison aktuelle Antigenkombination wird von der WHO empfohlen.