Arztpraxen können den voraussichtlich benötigten Bedarf an Grippeimpfstoffen für die Saison 2023/2024 ab sofort angeben. Ein entsprechendes Formular steht online im geschützten Mitgliederbereich der KV RLP zur Verfügung. Das Abfrageformular ist zu finden unter "Verordnung > Bedarf Grippeimpfstoff".
Unter dem Feld "Anzahl Impfstoffdosen" können ärztliche Mitglieder den Bedarf für ihre Betriebsstätte eingeben. Über den Button "speichern" werden die Angaben bei der KV RLP hinterlegt. Zeitgleich öffnet sich der Button "Download PDF". Hierüber kann das Formular für die eigenen Unterlagen gespeichert und ausgedruckt werden.
Der Bedarf an Grippeimpfstoffen ist bis zum 23. Dezember 2022 einzugeben. Das Portal zur Eingabe der Daten ist bis zu diesem Termin geöffnet.
Die KBV ist verpflichtet, den voraussichtlichen Bedarf an saisonalen Grippeimpfstoffen für die Impfsaison 2023/2024 bis zum 15. Januar 2023 an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden (§ 132e Abs. 2 SGB V). Die Meldung soll aufgeschlüsselt nach den KVen auf Basis einer von der KBV bei den KVen durchgeführten Erhebung erfolgen.