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Gesetzlich Krankenversicherte aus dem Ausland: Das sollten Praxen beachtenMit KBV-PraxisInfoSpezial

In letzter Zeit häufen sich bei der KV RLP Beanstandungen von Krankenkassen, besonders zur Nutzung der Europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC). Für gesetzlich Krankenversicherte aus dem Ausland gelten besondere Regeln, wenn sie in Deutschland eine Arztpraxis oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst aufsuchen. Das sollten Praxen beachten:

Wichtige Punkte für Praxen

  • Kopieren Sie den Anspruchsnachweis zweimal.
  • Die Patientin oder der Patient füllt den oberen Teil der "Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung" vor der Behandlung vollständig aus und unterschreibt das Dokument. Die Praxis füllt den unteren Abschnitt zur Identitätsprüfung aus und stempelt ihn.
  • Senden Sie eine Kopie des Anspruchsnachweises und das Original der Patientenerklärung schnellstmöglich an die von der oder dem Versicherten gewählte deutsche Krankenkasse. Bewahren Sie die zweite Kopie des Anspruchsnachweises sowie die Kopie der Patientenerklärung zwei Jahre lang in der Praxis auf.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat weitere wichtige Informationen in einer PraxisInfoSpezial zusammengefasst. Sie enthält unter anderem eine Checkliste und Ansichtsbeispiele für den schnellen Überblick.

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