Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Gelbfieber-Auffrischimpfung in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) umgesetzt.
Folgendes wurde neu aufgenommen:
Berufliche Indikation
Personal, welches erneut oder fortgesetzt Kontakt mit vermehrungsfähigen Gelbfieber-Virus-Wildtypstämmen (zum Beispiel in Forschungseinrichtungen oder Laboratorien) hat, soll einmalig eine Auffrischimpfung erhalten, wenn die Erstimpfung zehn Jahre oder länger zurück liegt.
Reiseindikation
Erwachsene, die einer erneuten oder auch fortgesetzten Exposition mit dem Gelbfieber-Virus in Endemiegebieten ausgesetzt sind und im Kindesalter bereits eine Gelbfieber-Impfdosis erhalten haben, sollen einmalig eine Auffrischimpfung erhalten. Ist die Erstimpfung nach dem zweiten Geburtstag erfolgt, soll eine zweite Gelbfieberimpfung erst dann durchgeführt werden, wenn die vorherige Erstimpfung zehn Jahre oder länger zurück liegt. Haben Erwachsene im Kindesalter bereits zwei Impfstoffdosen gegen Gelbfieber erhalten, ist keine weitere Impfung notwendig.
Die Auffrischimpfung soll spätestens zehn Tage vor einer erneuten oder fortgesetzten potenziellen Exposition mit Gelbfieber erfolgen. Weitere Auffrischimpfungen sind nicht vorgesehen.
Zu dokumentieren ist die Auffrischimpfung nach Anlage 2 der SI-RL mit der Ziffer 89131 X2.
Weitere Personengruppen gemäß dem Epidemiologischen Bulletin Nr. 32 vom 11. August 2022:
Schwangere die bereits eine Gelbfieber-Impfdosis in einer Schwangerschaft erhalten haben, sollen vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition eine weitere Impfstoffdosis erhalten. Die zweite Impfung erfolgt unabhängig vom Abstand zur Erstimpfung.
Personen mit Immundefizienz zum Zeitpunkt der Erstimpfung sollen vor erneuter Exposition eine weitere Gelbfieberimpfdosis (außer bei Kontraindikation) erhalten und zwar unabhängig vom Abstand zur Erstimpfung. Vor oder nach der zweiten Impfstoffdosis ist keine serologische Kontrolle erforderlich. Vor erneuter oder fortgesetzter Exposition ist über die Verabreichung weiterer Impfstoffdosen individuell zu entscheiden.
Kinder die bereits eine Impfstoffdosis vor ihrem zweiten Geburtstag erhalten haben, sollen vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition eine zweite Gelbfieber-Impfstoffdosis erhalten, sofern seit der Erstimpfung fünf oder mehr Jahre vergangen sind.
Leistungsanspruch gegenüber der GKV
Ein Anspruch besteht lediglich für gesetzlich Versicherte mit beruflicher oder beruflicher Reiseindikation (§ 11 Abs. 3 SI-RL). Der Anspruch bei Kindern bezieht sich ausschließlich auf mitreisende Kinder, deren Angehörige nach §11 Abs. 3 SI-RL zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen geimpft werden dürfen.
Impfungen wegen privater Auslandsreisen sind keine Kassenleistung.
Der Beschluss ist seit 7. Dezember 2022 in Kraft.