Im vergangenen Dezember hatte der Gemeinsame Bundesausschuss den Zeitraum für Kinderfrüherkennungs-Untersuchungen U6 bis U9 bis Ende Juni 2023 verlängert. Die KV RLP hat diese Ausnahmeregelung nun auch für die freiwilligen Untersuchungen U10, U11 und J2 in den Selektivverträgen mit den einzelnen Krankenkassen für Rheinland-Pfalz umgesetzt.
Zu den Früherkennungs-Untersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin bestehen Selektivverträge der KV RLP mit der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, dem BKK Landesverband Mitte und der IKK Südwest. U10-, U11- und J2-Untersuchungen, die bis zum 31. März 2023 nicht erfolgen, können ausnahmsweise bis zum 30. Juni 2023 nachgeholt werden. Damit ist eine Abrechnung der Leistungen bei Versicherten der teilnehmenden Krankenkassen trotz Überschreitung der Toleranzgrenzen möglich.
Hintergrund der befristeten Ausnahmeregelung ist die aktuelle Infektionswelle bei Kindern, die Kinder- und Jugendarztpraxen vor große Herausforderungen stellt. Durch die größeren Zeiträume werden Arztpraxen und Familien entlastet.
Die Früherkennungs-Untersuchungen U1 bis U5 müssen weiterhin in den vorgesehenen Zeiträumen und Toleranzzeiten in Anspruch genommen werden.