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Famulaturrichtlinie: Änderungen ab 1. AprilFörderung jetzt effizienter und studierendenfreundlicher

Die Vertreterversammlung der KV RLP hat mit Wirkung zum 1. April 2025 über Änderungen in der Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz zur finanziellen Unterstützung der Famulatur (Famulaturrichtlinie) entschieden.

Durch die finanzielle Förderung der Famulaturen in Praxen aller Fachgebiete in Rheinland-Pfalz soll ein Anreiz für Studierende geschaffen werden, sich ein Bild über die vielfältigen Aufgaben einer vertragsärztlich tätigen Ärztin oder eines vertragsärztlich tätigen Arztes zu machen. Seit einigen Jahren unterstützt die KV RLP die Medizinstudierenden finanziell bei der Absolvierung der Famulatur mit bis zu 500 Euro pro Famulaturmonat.

Direkte Antragstellung durch Medizinstudierende 

Ab sofort können die Medizinstudierenden selbstständig einen Antrag auf Förderung ihrer Famulatur bei der KV RLP stellen. Diese Änderung entlastet die Mitglieder der KV RLP, trägt zur Entbürokratisierung bei und erhöht die Planungssicherheit der Studierenden.

Mehr Flexibilität bei Antragstellung und Auszahlung

Um das Verfahren weiter zu entbürokratisieren und eine direkte Auszahlung nach Antragsstellung zu gewährleisten, ist der Antrag von nun an bis spätestens sechs Monate nach Abschluss der Famulatur gemeinsam mit einer Bescheinigung über die vollständig absolvierte Famulatur sowie einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung bei der KV RLP einzureichen. Außerdem kann durch die Änderung der Antragsberechtigung ab sofort eine direkte Auszahlung der Förderung an die Studierenden erfolgen.

Die neuen Regelungen sind ein wichtiger Schritt, um die Famulaturförderung effizienter und studierendenfreundlicher zu gestalten – geben Sie diese Informationen gerne weiter.

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