In jüngster Zeit häufen sich bei der KV RLP Beanstandungen von Krankenkassen in Bezug auf die Anwendung der Europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC). Die KV RLP gibt Tipps, worauf zu achten ist.
Folgende Punkte sind für Praxen wichtig:
- Bei Vorlage einer EHIC muss diese zweifach kopiert und mit Datum, Unterschrift und Stempel versehen werden.
- Die Patientin bzw. der Patient füllt die "Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung" vor der Behandlung aus und unterschreibt sie. Die Erklärung muss vollständig ausgefüllt sein.
- Eine Kopie der EHIC sowie das Original der Patientenerklärung senden Praxen umgehend an die vom Versicherten gewählte deutsche Krankenkasse. Die Zweitkopie der EHIC sowie die Kopie der Patientenerklärung sind für zwei Jahre in der Praxis aufzubewahren.
- Die Dokumentation des Behandlungsanspruchs erfolgt nicht quartalsgebunden, sondern mindestens einmal innerhalb von drei Monaten.