Praxen können auf die Telematikinfrastruktur (TI) und damit auf die elektronische Patientenakte (ePA) nur mit einem gültigen, für die jeweilige Betriebsstätte beantragten Praxisausweis (SMC-B) zugreifen. Der Praxisausweis befindet sich üblicherweise seitlich im Kartenterminal an der Anmeldung und ist mit einem Siegelaufkleber geschützt. Er dient als eindeutige Identifikation einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Betriebsstätte.
Praxisausweise dürfen nicht übernommen werden
Jede Betriebsstätte benötigt einen eigenen Praxisausweis, unabhängig davon, ob es sich um eine Haupt- oder um eine Nebenbetriebsstätte handelt. Das gewährleistet eine sichere Authentifizierung in der TI. Praxisausweise anderer Betriebsstätten – beispielsweise von Praxisvorgängerinnen oder Praxisvorgängern – dürfen nicht übernommen und weiterverwendet werden.
Sperrung alter Praxisausweise
Praxisausweise beendeter Betriebsstätten werden unwiderruflich gesperrt. Mit diesen Ausweisen besteht ab dann kein Zugriff mehr auf die TI und die damit verbundenen TI-Anwendungen. Auch der Zugriff auf den Mitgliederbereich der KV RLP wird ab dann nicht mehr möglich sein.
Neue Praxisausweise schnell bestellen
Praxen müssen nach der Beantragung mit bis zu vier Wochen Lieferzeit für einen neuen Praxisausweis rechnen. Die KV RLP hat betroffene Praxen bereits vor einiger Zeit angeschrieben. Diese Praxen sollten schnellstmöglich einen Praxisausweis bestellen.