Stellt eine Ärztin oder ein Arzt in Deutschland ein elektronisches Rezept (eRezept) aus, so kann dieses auch von einer Grenzgängerin oder einem Grenzgänger, die oder der im benachbarten Ausland versichert ist, in einer Apotheke in Deutschland eingelöst werden – zum Beispiel mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einer deutschen Krankenkasse. Darauf weist die gematik hin.
Bisher war unklar, ob Grenzgängerinnen und Grenzgänger, beispielsweise Deutsche, die in Luxemburg arbeiten und dort versichert sind, ein eRezept einlösen können. Die gematik hat jetzt klargestellt, dass dies möglich ist. Ob die deutsche Krankenkasse Erstattungsansprüche gegenüber einer ausländischen Krankenkasse geltend machen kann, betrifft weder Arztpraxis noch Apotheke und muss zwischen den Krankenkassen gelöst werden.
Die KV RLP empfiehlt Arztpraxen, die noch keine eRezepte für Grenzgängerinnen und Grenzgänger ausstellen können, sich an ihr PVS-Dienstleistungsunternehmen zu wenden und von diesem bei Bedarf eine Systemanpassung vornehmen zu lassen. Sonstige Fragen und Probleme beantwortet die gematik.
Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen.