Zum Start der Pilotphase der elektronischen Patientenakte (ePA) stellt die KBV ein Informationsblatt bereit. Damit können Sie Ihre Patientinnen und Patienten darauf hinweisen, dass diese die Akte vorerst nicht nutzen können. Grundsätzlich liegt die Informationspflicht bei den Krankenkassen.
Wenn Sie Ihre Patientinnen und Patienten darüber informieren möchten, dass die ePA derzeit nur in der Erprobung ist und bislang nicht genutzt werden kann, steht Ihnen das Informationsblatt der KBV zur Verfügung. Es eignet sich zur Auslage oder als Aushang und kann auf der KBV-Website in den Formaten A4 oder A3 heruntergeladen und ausgedruckt werden. Ein QR-Code auf dem Blatt führt direkt zum Informationsangebot der Krankenkassen zur ePA.
Krankenkassen in der Pflicht
"Die Krankenkassen legen nun nach und nach die Akten der Versicherten an", so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner im Videointerview. Wichtig sei, dass die Krankenkassen ihre Versicherten umfassend über den Stand der ePA informieren. Schließlich können die Akten noch nicht befüllt werden, ehe die Testphase abgeschlossen und der bundesweite Rollout gestartet ist. "Wir erwarten, dass die Krankenkassen diesen Informationsbedarf der Versicherten decken, denn die Praxen können das nicht leisten. Das wäre Zeit, die dann in der Versorgung fehlt", betont Dr. Steiner.
Testphase gestartet
Die ePA ist am 15. Januar in den Modellregionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen gestartet. Neben den Testpraxen beteiligen sich auch einige Krankenhäuser und Apotheken an der Erprobung. Nur diese Einrichtungen dürfen die ePA vorerst nutzen. Gleichzeitig haben die Krankenkassen begonnen, die Patientenakten für ihre Versicherten anzulegen, sofern diese nicht widersprochen haben.
Nach erfolgreichem Abschluss der Testphase und Erfüllung der Sicherheitsvoraussetzungen soll die ePA bundesweit eingeführt werden. Erst dann erhalten alle Praxen die notwendige Technik sowie die Freischaltung für die Arbeit mit der ePA. Ein genauer Termin steht noch aus. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach rechnet derzeit mit März oder April. Ursprünglich war der 15. Februar vorgesehen. Zudem sind die Herstellerfirmen von Praxisverwaltungssystemen nicht verpflichtet, das neue ePA-3.0-Modul zum 15. Januar für alle Praxen bereitzustellen. Dieses wird zunächst nur für die Testpraxen verfügbar sein.