Zum Start der Pilotphase der elektronischen Patientenakte (ePA) stellt die KBV ein Informationsblatt bereit. Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können damit ihre Patientinnen und Patienten darauf hinweisen, dass sie die Akte vorerst noch nicht nutzen können, sofern sie nicht zu den etwa 230 Testpraxen gehören.
Die ePA ist am Mittwoch in den Modellregionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen gestartet. An der Erprobung beteiligen sich neben den Testpraxen auch einige Krankenhäuser und Apotheken. Nur sie dürfen die ePA vorerst nutzen. Parallel dazu haben die Krankenkassen begonnen, die Patientenakten für ihre Versicherten anzulegen, sofern diese nicht widersprochen haben.
Nach erfolgreichem Abschluss der Erprobung und Erfüllung der Sicherheitsvoraussetzungen soll die bundesweite Einführung der ePA starten. Erst dann erhalten alle Praxen die notwendige Technik und Freischaltung für die Arbeit mit der ePA. Der genaue Termin steht noch nicht fest. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geht aktuell von März oder April aus. Ursprünglich war der 15. Februar geplant.
Informationsblatt zum Ausdrucken
Praxen, die ihre Patientinnen und Patienten darauf hinweisen wollen, dass sie die ePA noch nicht nutzen können, da aktuell erst die Erprobung läuft, können das Informationsblatt zur Auslage oder als Aushang nutzen. Es steht auf der Internetseite der KBV bereit und kann in A4 oder A3 ausgedruckt werden. Darauf befindet sich auch ein QR-Code, über den Nutzende zum Informationsangebot ihrer Krankenkasse zur ePA gelangen.