Webcode 56382

ePA: Eintrag der KrankenkassenNeuer Teil der KBV-Serie

Ab 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle verfügbar sein, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Dazu gehören Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, Krankenhäuser, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apotheken. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die ePA zu befüllen. Weitere Einrichtungen wie Physiotherapie und Pflege folgen später.

Abrechnungsdaten in der ePA

Die Krankenkassen stellen Abrechnungsdaten in die ePA ein. Diese Daten umfassen Leistungen, die Versicherte in Anspruch genommen haben, wie Arztbesuche, Zahnarztbehandlungen oder Krankenhausaufenthalte. Jede Krankenkasse entscheidet selbst, wie detailliert diese Daten dargestellt werden. Sollte eine Diagnose in der Abrechnungsübersicht falsch sein, können Patientinnen und Patienten eine Korrektur verlangen. Hierfür ist ein ärztlicher Nachweis erforderlich, dass der angegeben ICD-10-Code falsch ist. Die Krankenkasse muss die Korrektur innerhalb von vier Wochen vornehmen. 

Die Abrechnungsübersicht wird automatisch in die ePA eingefügt. Patientinnen und Patienten, die das nicht möchten, können aktiv widersprechen – entweder bei ihrer Krankenkasse oder per ePA-App. Alternativ können sie in der ePA einstellen, dass nur sie selbst die Übersicht einsehen können.

Diese Daten können Patientinnen und Patienten einstellen

Patientinnen und Patienten können ihre Gesundheitsdaten selbst in der ePA speichern. Dazu gehören eigenständig geführte Blutdrucktagebücher oder Vitalparameter aus Gesundheits- und Fitness-Apps. Sie können auch Papierbefunde scannen und hinzufügen. Dafür benötigen sie die ePA-App ihrer Krankenkasse. Daten aus digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) lassen sich ebenfalls in die ePA übertragen. Informationen dazu erhalten Patientinnen und Patienten von ihrer Krankenkasse oder den DiGA-Herstellerinnen und -Herstellern. Praxen und Krankenhäuser können auf diese Daten zugreifen, sofern die Patientinnen und Patienten den Zugriff nicht gesperrt haben.

Infoveranstaltung zur ePA verpasst? Aufzeichnung jetzt online

Die Aufzeichnung der Infoveranstaltung “gematik digital: ePA für alle” am 2. Oktober ist jetzt online verfügbar. Interessierte können sich diese im Internet jederzeit ansehen. Auch die gezeigten Präsentationen stehen bereit.

In der 90-minütigen Online-Veranstaltung speziell für Praxen hat die gematik gemeinsam mit der KBV die ePA vorgestellt. Dabei ging es um Fragen zur Nutzung und Befüllung der Akte, zu den Zugriffsrechten sowie den Informations- und Dokumentationspflichten. Einen Schwerpunkt bildeten außerdem rechtliche Aspekte.

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

fliegendes Papierflugzeug

Mit KV INFO, dem Newsletter der KV RLP, sind Sie stets gut informiert.

jetzt abonnieren