Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Bürgerinnen und Bürger wird konkreter. Praxen können sich jedoch vorerst entspannt zurücklehnen: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Sanktionen ausgesetzt und die Vergütung für die Befüllung der ePA wurde bis 2025 verlängert. Zusätzlich stehen umfassende Informationen und Schulungen bereit, um Praxen optimal auf die ePA vorzubereiten.
ePA 2025: Was Praxen jetzt wissen müssenePA nimmt Fahrt auf – BMG setzt Sanktionen aus, Vergütungsregelungen verlängert und Infomaterialien stehen bereit
Sanktionen ausgesetzt: keine Strafen vor vollständigem Rollout
Solange der bundesweite Rollout der ePA nicht abgeschlossen ist, müssen Arztpraxen keine finanziellen Nachteile fürchten, wenn sie das aktuelle ePA-Modul nicht nutzen. Diese Entscheidung des BMG schafft Klarheit und Entlastung für Praxen, die sich in der Umstellung befinden.
Vergütung verlängert: ePA-Befüllung weiterhin abrechenbar
Erstbefüllung und Pflege der ePA bleiben auch in den kommenden Jahren vergütet. Bis Ende 2025 können Praxen folgende Gebührenordnungspositionen (GOP) nutzen:
- GOP 01648 für die Erstbefüllung der ePA
- GOP 01647 für die fortlaufende Befüllung
- GOP 01431 für die Befüllung ohne persönlichen Kontakt
Darüber hinaus wird die Vergütung der ePA-Leistungen zum 1. Juli 2025 überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Einblicke in die neue ePA: Veranstaltung am 4. Dezember
Um Praxen einen Überblick über die Integration der ePA in ihre Praxisverwaltungssysteme (PVS) zu geben, veranstaltet die gematik am 4. Dezember eine kostenfreie Online-Präsentation. Hier stellen führende Softwarehersteller ihre Lösungen vor und beantworten Fragen zur Bedienung und zur Anwendung. Vertretende von gematik, KBV und dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) werden in einer Gesprächsrunde die Chancen und Herausforderungen der ePA beleuchten. Interessierte können sich online anmelden und erhalten den Zugangslink per E-Mail.
Infopakete und Materialien für Praxen
Die gematik stellt kostenfreie Infopakete zur Verfügung, die speziell für Praxen, Apotheken und Kliniken entwickelt wurden. Jede Einrichtung kann bis zu zwei Pakete bestellen. Diese enthalten:
- zwei verschiedene Plakate zur Information von Patientinnen und Patienten
- einen Einleger mit häufig gestellten Fragen (FAQ) für Aufsteller
- 50 Flyer, auch in leichter Sprache und weiteren Übersetzungen
- einen Spickzettel für Fachpersonal mit zentralen Informationen
- zwei Erklärvideos für den Wartebereich, die auf der Website heruntergeladen werden können.
Die Materialien können flexibel eingesetzt werden – ob im Wartezimmer, auf der Praxiswebsite oder in digitalen Terminvergabesystemen.
Fazit: Gut vorbereitet für den Rollout
Mit der Aussetzung von Sanktionen, der Verlängerung der Vergütung und umfangreichen Schulungs- und Informationsangeboten stellt das BMG sicher, dass Praxen den Weg zur flächendeckenden Einführung der ePA mitgestalten können – ohne finanzielle oder organisatorische Nachteile. Jetzt gilt es, sich gut vorzubereiten, um den Startschuss für die ePA im Jahr 2025 erfolgreich umzusetzen.