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Elektronisches Rezept schon jetzt testenAufruf der KV RLP

In einem Interview hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das elektronische Rezept (eRezept) ab Juli für "endlich alltagstauglich" erklärt. Diese Einschätzung teilt die KV RLP nicht ganz, da bisher noch nicht alle Praxen und Apotheken die technischen Voraussetzungen erfüllen. Trotzdem ruft die KV RLP die Praxen, die bereits in der Lage sind, eRezepte auszustellen, auf, diesen neuen Service zu testen und nicht bis zur verpflichtenden Einführung zu warten.

Zwei Drittel der rheinland-pfälzischen Praxen sind technisch bereits so ausgestattet, dass sie eRezepte ausstellen können. Außerdem steht nun auch fest, dass die Patientinnen und Patienten ein eRezept ganz einfach über die elektronische Gesundheitskarte ohne Eingabe einer PIN in der Apotheke einlösen können. "Daher möchten wir unsere Mitglieder dazu ermutigen, diese neue Anwendung bereits jetzt zu testen und nicht erst zu warten, bis das eRezept verpflichtend ausgestellt werden muss", sagt KV RLP-Vorstandsmitglied Peter Andreas Staub. "Sowohl die gematik als auch das Bundesministerium für Gesundheit haben verständliche Informationen zusammengestellt, die man bei Unklarheiten nutzen kann."

Im Rahmen ihrer Digitalisierungsstrategie will die Bundesregierung das eRezept ab dem 1. Januar 2024 zum verbindlichen Standard machen. Dazu ist auch eine Gesetzesinitiative angekündigt. Praxen, die noch nicht in der Lage sind, mit dem eRezept zu arbeiten, sollten sich an ihr IT-Dienstleistungsunternehmen wenden, um die technischen Voraussetzungen zu schaffen.

Elektronischer Heilberufsausweis Voraussetzung für eRezept

Ein eRezept muss digital mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der ausstellenden Ärztin bzw. des ausstellenden Arztes signiert werden. Nach einer Auswertung der Bundesärztekammer besitzen in Rheinland-Pfalz rund 77 Prozent der Ärztinnen und Ärzte einen solchen Ausweis. "Sofern noch nicht geschehen: Besorgen Sie sich dringend den eHBA über ihre Kammer, um auch für andere digitale Gesundheitsanwendungen gerüstet zu sein", appelliert Peter Andreas Staub an die betroffenen Praxen. "Vor allem", so Staub weiter, "sollten auch alle, die einen elektronischen Heilberufsausweis besitzen, diesen beim entsprechenden Anbieter im Antragsportal freischalten und durch Änderung der beiden PINs (Signatur- und Karten-PIN) in eine persönliche PIN aktivieren." Ansonsten kann der eHBA nicht genutzt werden.

Seminar zum eRezept

Wer das Ausstellen und Einlösen eines eRezepts live mitverfolgen möchte, hat dazu am Freitag, 23. Juni, in einem gemeinsamen Online-Seminar der gematik, der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg die Gelegenheit. Daran dürfen auch Praxen, die nicht in Baden-Württemberg niedergelassen sind, teilnehmen.

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