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Elektronische Verordnung für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Verzögerung bei der EinführungVorerst keine Kürzung der TI-Pauschale

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mitgeteilt, dass sich der Start der elektronischen Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) verschiebt. Der ursprünglich für den 1. Januar 2025 geplante Termin kann nicht eingehalten werden, da die technische Umsetzung im eRezept-Fachdienst, in den Praxisverwaltungssystemen und bei den Krankenkassen noch nicht abgeschlossen ist. Nach Abschluss dieser Arbeiten ist zunächst eine Testphase in den Modellregionen Hamburg und Franken vorgesehen, die voraussichtlich ab April 2025 beginnen wird. 

Da das notwendige Softwaremodul zur elektronischen Verordnung von DiGA den Praxen nicht bis zum 1. Januar 2025 zur Verfügung steht, erfolgt keine Kürzung der TI-Pauschale. Sobald ein neuer Startzeitpunkt zur Einführung der elektronischen Verordnung von DiGA vorliegt, werden wir Sie umgehend informieren.

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