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Aktuelles aus den Ärztlichen StellenEBS und Indikationsliste Mammographie aktualisiert | neue Richtlinien veröffentlicht

EBS aktualisiert: Allgemeiner Teil und Teil Röntgendiagnostik – Medizin

Das Einheitliche Bewertungssystem (EBS) ist im Zentralen Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen aktualisiert und erweitert worden.

Der allgemeine Teil sowie die Liste von Prüfmerkmalen und Mängelkategorien für das Anwendungsgebiet Röntgendiagnostik – Medizin wurde in Zusammenarbeit mit dem Zentralen Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen (ZÄS) an die technische Weiterentwicklung und den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaften angepasst. Beide Teile wurden im Dezember 2024 veröffentlicht und sollen von den Ärztlichen Stellen seit dem 1. Januar 2025 angewandt werden.

Für den Bereich der Nuklearmedizin wurde die im Oktober 2023 überarbeitete Fassung bereits veröffentlicht und findet seit dem 1. Februar 2024 Anwendung.

Hintergrund

Um die Prüftätigkeit und die Bewertungspraxis aller Ärztlichen Stellen bundeseinheitlich zu harmonisieren, wurde das EBS der Ärztlichen Stellen entwickelt. Es ist Grundlage zur einheitlichen Bewertung der Überprüfungen durch Ärztliche Stellen und gibt auch den Anwendenden Informationen und Transparenz zu Bewertungskriterien der Ärztlichen Stellen.
Neben einem allgemeinen Teil, der das Beurteilungskonzept und die Ergebniskategorien beinhaltet, werden in fachspezifischen Mängellisten detaillierte Mängelkategorien für die Gebiete Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin festgelegt. Seit dem 1. Januar 2009 wird dieses Bewertungskonzept von den Ärztlichen Stellen angewendet und regelmäßig aktualisiert. 

Sobald die Aktualisierung der anderen Teile des EBS abgeschlossen ist werden wir informieren.

Indikationsliste Mammographie aktualisiert

Der ZÄS hat die Indikationsliste Mammographie aktualisiert, da das Alter zur Teilnahme am Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs von bislang 50 bis 69 Jahren seit dem 1. Juli 2024 auf 75 Jahre ausgeweitet wurde. Die Übersicht über die Mammographie-Indikationen wurde entsprechend aktualisiert. 

Neue Richtlinien veröffentlicht, angepasst an das neue Strahlenschutzrecht und den Stand der Technik

  • Rahmenrichtlinie zur Qualitätssicherung (Rahmen-RL QS), Stand 28. August 2024: seit 1. Dezember 2024 anzuwenden
  • Qualitätssicherungs-Richtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung am Menschen (QS-RL Röntgendiagnostik), Stand 28. August 2024: seit 1. Dezember 2024 anzuwenden
  • Qualitätssicherungs-Richtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen von Vorrichtungen und Geräten zur Anwendung in der Nuklearmedizin (QS-RL Nuklearmedizin), Stand: 16. Dezember 2024: ab 15.06.2025 anzuwenden

Die Rahmenrichtlinie konkretisiert Grundsätze und Rahmenbedingungen der Abnahme- und Konstanzprüfungen von Röntgen- und Bestrahlungsvorrichtungen sowie Vorrichtungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe. Zusammen mit der übergeordneten Rahmenrichtlinie sind die Module Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie (zurzeit in Bearbeitung) anzuwenden. In den QS-RL Röntgendiagnostik und QS-RL Nuklearmedizin werden auch Regelungen festgelegt, die in Normen bisher noch nicht enthalten sind oder ergänzende Anforderungen beschrieben.

Kontakt

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