- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Die Bewertung der GOP 01611 (Reha-Verordnung) wird um 13 Punkte auf 315 Punkte angehoben. Hiermit soll der Mehraufwand vergütet werden, der durch die neuen gesetzlich vorgegebenen Einwilligungserklärungen der Versicherten entsteht.
- Neue GOP 01613 (75 Punkte) als Zuschlag im Zusammenhang mit der Beantragung einer geriatrischen Reha nach der GOP 01611. Sie ist berechnungsfähig, wenn mindestens zwei geeignete Funktionstests gemäß der Reha-Richtlinie durchgeführt werden.