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EBM-Änderungen: Verlaufskontrolle bei digitalen Gesundheitsanwendungen "somnio" und "Vivira"Wirksam: 1. Januar 2024 | 691. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium 
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Aufnahme der GOP 01471 für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA "somnio" in die Präambel 27.1 Nummer 4 EBM, sodass diese auch von Fachärztinnen/Fachärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin berechnet werden kann.
  • Aufnahme einer neuen GOP 30780 für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA "somnio" in den Abschnitt 30.7.1 EBM, sodass diese auch von Ärztinnen und Ärzten mit einer Genehmigung für Schmerztherapie (nach der Qualitätssicherungsvereinbarung für die schmerztherapeutische Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten gemäß § 135 Abs. 2 SGB V) berechnet werden kann.
  • Aufnahme einer neuen GOP 30781 für die Verlaufskontrolle und Auswertung bei "Vivira" in den Abschnitt 30.7.1 EBM, sodass diese auch von Ärztinnen/Ärzten mit einer Genehmigung für Schmerztherapie (nach der Qualitätssicherungsvereinbarung für die schmerztherapeutische Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten gemäß § 135 Abs. 2 SGB V) berechnet werden kann.

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